Planen und Bauen im Einklang mit der Natur

Mit dem Bahnausbau wollen Bund und Bahn die Mobilität in der Region besser und klimafreundlicher gestalten. Davon profitieren Mensch und Natur gleichermaßen. Große Bauprojekte haben aber immer auch Auswirkungen auf die Natur und Artenvielfalt in der Umgebung der Bahnstrecken. Um einen sensiblen Umgang mit der Natur zu wahren, werden Flora und Fauna bereits in der Planung eindringlich betrachtet. Damit nichts übersehen wird, beteiligen wir außerdem auch Behörden und Kommunen in der Region bei unseren Überlegungen. Damit stellen wir von Beginn der Planungen an die richtigen Weichen und minimieren den Eingriff in die Natur.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

Wo immer es geht, versuchen wir Beeinträchtigungen gänzlich zu vermeiden. Beispielsweise können Bauarbeiten vielleicht außerhalb der Brutzeiten von betroffenen Vögeln gelegt werden, damit die Tiere erst gar nicht beeinträchtigt werden. Falls eine Vermeidung nicht möglich ist, versuchen wir die Auswirkungen zu minimieren. Zudem sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren. Beispielsweise werden an anderer Stelle Ausgleichsflächen geschaffen, an denen neue Lebensräume entstehen können.

Vorgaben und Gesetzgebungen

Wir beachten auch zum Schutz von Natur und Arten auch zahlreiche Vorgaben und Gesetze. Zum Beispiel: Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Grundwasserverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, und eine ganze Reihe weiterer Vorgaben.

Drei Faktoren sind für die Umweltplanung von großen Infrastrukturprojekten besonders wichtig:

  1. Umweltverträglichkeitsprüfung

    Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die Basis der Planung. Im Rahmen der UVP analysieren und bewerten unabhängige Gutachten die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Den Umfang der Untersuchung stimmt die Bahn vorher im sogenannten Scoping mit allen am Verfahren beteiligten Behörden und Naturschutzverbänden ab.

  2. Landschaftspflegerischer Begleitplan

    Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wird auf Basis der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Darin werden die Eingriffe in die Natur detailliert bewertet und konkrete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Natur festgelegt. Einige Maßnahmen, wie zum Artenschutz, können bereits vor Baubeginn realisiert werden, um zum Beispiel Ersatzbiotope anzulegen oder gefährdete Arten umzusiedeln. Der LBP wird mit den Landesbehörden abgestimmt.

  3. Umweltfachliche Bauüberwachung

    Die Umweltfachliche Bauüberwachung stellt sicher, dass die vereinbarten Schutzmaßnahmen umgesetzt und entsprechende Gesetze eingehalten werden.